Ein speziell von uns ausgestellter Spendennachweis ist für die von Ihnen an uns geleistete Spende nicht mehr notwendig. Spenden  bis zu 300 Euro je Spende  ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) können  ohne amtliche Spendenquittung beim Finanzamt eingereicht werden.

Die gemeinnützigen Vereine und Stiftungen sowie ihre Spenderinnen und Spender sollen von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Deshalb wurde vor einigen Jahren der vereinfachte Steuernachweis auch für Spenden an gemeinnützige Vereine eingeführt (siehe § 50 Abs.4 S.1 Nr.2 EStDV).

Zum steuerlichen Nachweis jeder Spende unter 300 Euro reicht dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) aus. Zusätzlich können Sie gern unseren Vordruck „Vereinfachter Spendennachweis“ dazu ausdrucken. Hintergrund ist, dass man die Vereine entlasten will, für geringere Beträge Spendenquittungen zu erstellen.

Der vereinfachte Steuernachweis gilt für jede einzelne Spende bis 300 Euro, d.h. spenden Sie mehrmals jährlich unter 300 Euro so legen Sie für das Finanzamt jedem Zahlungsbeleg den vereinfachten Spendennachweis bei.