Übernehmen Sie eine Patenschaft für unsere Vereinshunde. Sie erhalten eine Patenschaftsurkunde für die Schützlinge unseres Vereins.
Zum Patenschaftsantrag »
Die Übernahme einer Patenschaft für einen bestimmten Hund ist symbolisch, die Einnahmen kommen allen Vereinshunden zugute.
Ihre Patenschaft können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Wenn Sie mehr als 300 Euro im Jahr spenden, versenden wir eine Spendenquittung am Anfang des nächsten Jahres. Für kleinere Beträge genügt dem Finanzamt eine Kopie Ihres Kontoauszuges oder eine Buchungsbestätigung Ihrer Bank mit dem vereinfachten Spendennachweis.
Wir geben Hunden Schutz und Hilfe – Dank Ihnen!
Info zur Gemeinnützigkeit
Entsprechend unserer Ziele ist die Hilfe für HSH e.V. wegen Förderung des Tierschutzes als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bingen-Alzey StNr. 08 667 031 66 vom 12.12.2022 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist sie von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind somit steuerlich absetzbar.