Sachspenden

Sie möchten uns lieber mit einer Sach- oder Futterspende unterstützen?

Um unsere Vereinshunde optimal zu versorgen, benötigen wir neben Medikamenten und Zubehör natürlich auch Futter. Gerade für unsere „besonderen“ Schützlinge wird häufig Spezialfutter benötigt.

Damit Sie uns schnell und einfach helfen können, haben wir hier eine Wunschliste erstellt:

  • Royal Canin Veterinary Canine Anallergenic
  • Veganes Hundefutter Greta
  • Veggie Dog grainfree
  • Leckerli speziell für Allergiker
  • Produkte von QChefs https://www.qchefsdental.de/

Tipps für doppelte Hilfe: Suchen Sie Ihren Onlineshop am besten über Gooding aus, so erhalten wir zusätzlich noch Provision oder Sie schauen mal bei Vierglück (unsere Förderer erhalten mit dem Rabattcode: aktiv5-hsh-hilfe 5 % Rabatt).

Außerdem freuen wir uns sehr über die im folgenden aufgeführten Produkte, die unsere Vereinshunde regelmäßig benötigen::

  • ARTHROSHINE® HA² – Gelenk-Pulver – für Hunde  
  • Anibio Min-O-vit 500 gr
  • MSM-Kapseln
  • Vitamin B Komplex Tabletten
  • Simparica
  • Milpro (zum Entwurmen)
  • Metronidazol
  • Prazifen Kombi (zum Entwurmen)
  • 5-HTP 100mg 120 Tabletten
  • Bachblüten(Kombinationen): 7 Nothelfer, Urvertrauen, Konflikte lösen, Gemeinsamkeit, Glaube/Liebe/Hoffnung, Altlasten

Wenn Sie obigen Produkten einen Nachweis über den Sachwert beilegen wie z.B. eine Quittung, dann können wir Ihnen gerne eine Sachspendenbescheinigung ausstellen, die steuerlich geltend gemacht werden kann.

Herzlichen Dank von den vierbeinigen „Konsumenten“!
Versand der Sachspenden bitte an:

Hilfe für Herdenschutzhunde e.V.

An den Hesseln 1

55234 Erbes-Büdesheim

Info zur Gemeinnützigkeit

Entsprechend unserer Ziele ist die Hilfe für HSH e.V. wegen Förderung des Tierschutzes als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

Nach dem letzten uns zuge­gangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bingen-Alzey StNr. 08 667 031 66 vom 12.12.2022 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist sie von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind somit steuerlich absetzbar.

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