Patenschaft
Ob Sie sich für eine regelmässige Geldzuwendung ohne einen von Ihnen favorisierten Verwendungszweck entscheiden, oder ob Ihnen lieber eine Patenschaft ist, mit der Sie ganz gezielt einen unserer Vereinshunde unterstützen, bleibt ganz Ihnen überlassen.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Unterstützungsmöglichkeiten ist, dass die Patenschaft eine zweckgebundene Geldzuwendung ist, und die zugeteilten Gelder ausschließlich für die Versorgung eines von Ihnen gewählten Hundes eingesetzt werden dürfen. Dahingegen können wir bei einer Geldzuwendung ohne Verwendungszweck die Gelder dort einsetzen, wo es gerade “brennt”.
Diese regelmässigen Zuwendungen (ob Verwendungszweck-gebunden oder nicht) geben uns das beruhigende Gefühl, zu festgesetzten Zeiten verläßlich über bestimmte Beträge verfügen zu können. Dies verleiht uns ein wenig mehr Sicherheit, die Versorgung unserer Vereinshunde wie z.B. Verpflegung, Zusatzpräparate, Medikamente, Tierarzt, Unterbringung gedeckt und damit gewährleistet zu wissen.
In der Flut der täglichen Anfragen mit der inständigen Bitte um Aufnahme eines neues Hundes in den Verein können wir dank der so kalkulierbaren finanziellen Budgets besser planen und damit entscheiden, ob und wann wir einen neuen Hund in die Obhut des Vereins aufnehmen können, ohne den Verein finanziell zu überfordern und damit das Wohl und die Existenz aller Vereinshunde auf´s Spiel zu setzen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir auch Sie zu unseren beständigen Förderern zählen dürften. Füllen Sie bitte dazu dieses Formular für eine Patenschaft bzw. eine regelmässige Geldzuwendung aus. Egal, mit welchem Betrag Sie uns unterstützen möchten, auch kleinere monatliche Beträge wie z.B. € 5 (unseren sogenannten Pfotentaler) helfen uns.
Bitte laden Sie das obige Formul als pdf runter, Sie können es bereits am Bildschirm ausfüllen. Drucken Sie es dann bite aus, faxen Sie es uns unter 06734-914647 oder senden Sie es an die Vereinsadresse:
HSH-Hilfe e.V.
An den Hesseln 1
55234 Erbes-Büdesheim
Entsprechend unserer Ziele ist die HSH-Hilfe e.V. wegen Förderung des Tierschutzes als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bingen-Alzey StNr. 08 667 031 66 vom 09.09.2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist sie von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind somit steuerlich absetzbar.
Lieben Dank für Ihre Unterstützung!


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